Auszug aus der Beitragsordnung
ERHEBUNGSZEITRAUM
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus erhoben.
Für die Berechnung und Erhebung des Beitrags gelten die persönlichen Verhältnisse und der Status des Mitglieds am 1. Januar des Erhebungszeitraums. Im Jahr des Eintritts in den Verein gelten die Verhältnisse des Tages, an dem der Aufnahmeantrag beim erweiterten Vorstand eingegangen ist.
HÖHE DES MITGLIEDSBEITRAGS
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt:
80,- € für Einzelpersonen
40,- € für Einzelpersonen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
120,- € für Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Familien
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für juristische Personen oder Personenvereinigungen beträgt:
250,- €
In dem Kalenderjahr, in dem ein neues Mitglied dem Verein beitritt, wird der Beitrag für die betreffenden Mitglieder zeitanteilig erhoben. Dabei wird der Beitrag anteilig für jeden vollen Monat, in dem die Mitgliedschaft bestanden hat, berechnet. Höhe und Fälligkeit des anteiligen Beitrags sollen dem Mitglied zusammen mit der Aufnahmeerklärung in Textform mitgeteilt werden.
FÄLLIGKEIT UND EINZUG
Die Mitgliedsbeiträge für das laufende Kalenderjahr werden jeweils zum 31. März in einer Summe fällig.
In dem Jahr, in dem ein neues Mitglied dem Verein beitritt, wird der anteilige Jahresbeitrag für dieses Mitglied in einer Summe am Ende des ersten vollen Monats fällig, in dem die Mitgliedschaft besteht, jedoch nicht vor dem 31. März.
Die Mitgliedsbeiträge sind auf ein Bankkonto des Vereins zu zahlen. Barzahlung ist nicht möglich. Um eine wirtschaftliche Vereinsführung zu ermöglichen, soll das Mitglied dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilen.
[...]